AGB


§ 1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1. Für alle vertraglichen Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma design-concept + Berlin Smoking (nachfolgend Firma) und ihren Auftraggebern, insbesondere für den Verkauf von Waren und künstlerischen Dienst- und Werkleistungen, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Änderungen können nur schriftlich und einvernehmlich durch beide Vertragspartner erfolgen.

1.2. Teilt der Auftraggeber eigene abweichende Bedingungen mit, so wird diesen hiermit widersprochen. Verträge kommen nur zu unseren eigenen Bedingungen zustande. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt und verpflichten uns nicht, es sei denn, es wird ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3. Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen.

§ 2. Vertragsabschluss

2.1. Angebote von der Firma sind stets freibleibend und unverbindlich und werden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. An schriftliche, speziell ausgearbeitete Angebote hält sich Firma zwei (2) Wochen gebunden, wenn nicht ausdrücklich andere Zeiträume vereinbart wurden.

2.2. Von den Angestellten oder in sonstiger Form für Firma tätige Erfüllungsgehilfen erteilte mündliche Zusicherungen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, haben keine Gültigkeit. Alle weiteren Vereinbarungen zwischen Firma und dem Auftraggeber zum Zwecke der Vertragsausführung sind schriftlich abzufassen; dies gilt auch für die Abänderung der Schriftform.

2.3. Die unseren Angeboten zugrundeliegenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.4. Firma behält sich bei der Vertragserfüllung ausdrücklich Abweichungen gegenüber den Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen und elektronischen Unterlagen hinsichtlich Stoffbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale vor, soweit diese für den Besteller zumutbar sind. Zumutbare Änderungsgründe können sich ergeben aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen.

2.5. Firma ist berechtigt, Aufträge aus urheberrechtlichen oder strafrechtlichen Gründen oder wegen Verstoßes gegen die guten Sitten abzulehnen.

2.6. Bestellen Sie auf elektronischem Weg, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich elektronisch bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Annahmeerklärung kann aber mit der Zugangsbestätigung verbunden werden.

2.7. Blockaufträge sind zulässig und müssen bei Vertragsabschluss befristet werden. Die Abnahmefrist darf höchstens 6 Monate betragen.

§ 3. Lieferungs- und Leistungsfristen

3.1. Leistungs- oder Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen ab Vertragsschluss zu laufen, frühestens jedoch ab Zahlungseingang der Vorauskasse und dem Zeitpunkt, zu dem sämtliche zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Vorlagen, Unterlagen, Freigaben etc. des Auftraggebers bei Firma vorliegen.

3.2. Überschreitung vereinbarter Zeiträume zur Beibringung erforderlicher Vorlagen, Unterlagen, Freigaben etc. durch den Auftraggeber berechtigen Firma, die vereinbarten Leistungs- oder Liefertermine zu verlängern.

3.3. Bei Änderungs- oder Ergänzungswünschen von Seiten des Auftraggebers nach Auftragsbestätigung werden die Leistungs- und Lieferzeiten angemessen verlängert.

3.4. Die Lieferfrist verlängert sich des Weiteren angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Einflusssphäre von Firma liegen, soweit solche Hindernisse auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind. Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder unterbliebener Leistung sind in solchen Fällen ausgeschlossen.

3.5. Designs/Muster und Stoffqualitäten gehören jeweils zu Kollektionen für eine bestimmte Saison/Zeitraum, in der Sie im Handel oder Industrie erscheinen. Sofern nicht schriftlich vereinbart, gilt dies auch für Never out of Stock (NOS)-Ware. Die Verfügbarkeit kann jederzeit bei uns erfragt werden. Ist eine Stoffqualität nicht mehr verfügbar, behält sich Firma das Recht vor, auf eine ähnliche Stoffqualität zurückzugreifen.

§ 4. Selbstbelieferungsvorbehalt

4.1. Für den Fall, dass Firma zur Erfüllung ihrer Lieferverbindlichkeit gegenüber dem Auftraggeber Waren und/oder Leistungen von weiteren Lieferanten bezieht und diese Lieferanten ihre Lieferverbindlichkeiten gegenüber Firma nicht erfüllen, steht Firma gegenüber dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Entsprechendes gilt bei nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch den Lieferanten. Ein solches Rücktrittsrecht steht Firma nicht zu, wenn sie die Nichterfüllung oder die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Lieferverbindlichkeit des Lieferanten zu vertreten hat.

4.2. Firma benachrichtigt den Auftraggeber unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit der Ware im Sinne der vorstehenden Ziffer 4.1 sowie von ihrem Rücktritt und erstattet dem Auftraggeber, ohne schuldhaftes Zögern, von diesem bereits erbrachte Gegenleistungen. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers besteht in diesem Falle nicht.

§ 5. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

5.1. Als Zahlungsfrist werden 14 Tage vereinbart, zahlbar ohne Abzug. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug.

5.2. Bei größeren Aufträgen oder bei speziellen Kundenaufträgen bzw. Eigenfertigungen, die nicht anderweitig veräußerbar sind, sind die Zahlungen wie folgt fällig:

- 50% innerhalb 7 Tage nach Auftragsbestätigung ohne Abzug

- 50 % innerhalb 14 Tage nach Auslieferung der Ware ohne Abzug

Zahlungen gelten mit Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt.

5.3. Entstehen nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftragsgebers ist die Firma berechtigt, die Leistung von der Vorauszahlung des Betrages für den Auftrag und dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

5.4. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Firma anerkannt wurden.

5.5. Bei der Rechnungsstellung an Auftraggebern in anderen EU Ländern wird die uns schriftlich mitgeteilte Ust. Id. Nr. verwendet. Sollte danach die steuerliche Zuordnung nicht möglich sein, haftet der Auftraggeber Firma gegenüber für die von Dritten geltend gemachte Steuerlast.

§ 6. Gewährleistung, Verjährung

6.1. Wir leisten Gewähr für Mängel der Lieferung zunächst nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

6.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückabwicklung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung ist ausgeschlossen. Bei einem nur geringfügigen Mangel steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu.

6.3. Gewährleistungsansprüche bestehen nur dann, wenn der Auftraggeber uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von drei (3) Werktagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt (Ausschlussfrist). Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dem Auftraggeber obliegt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Handelsübliche oder geringe Abweichungen der Qualität, der Farbe oder des Gewichts berechtigen nicht zu einer Mängelrüge.

6.4 Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung offener Mängel ausgeschlossen.

6.5 Geringe, technische nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Dessins dürfen nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen und Einlaufwerte und insbesondere Farbabweichungen bei Stückfärbung.

6.6. Natürlicher Verschleiß sowie Beschädigungen, die auf Fahrlässigkeit oder unsachgemäßer Behandlung durch den Vertragspartner zurückzuführen sind, bleiben von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Beweislast bei Reinigung liegt beim Kunden.

6.7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware können produktionstechnisch bedingt sein und stellen keinen Mangel dar.

6.8. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.

6.9. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, übernimmt Firma für Sonderproduktionen und Muster(Prototypen), die im Kundenauftrag erfolgen, keine Garantie oder Gewährleistung.

6.10. Bei Ersatzlieferung wird die ersetzte Ware Eigentum der Firma.

§ 7. Versendung der Ware, Gefahrübergang

7.1. Soweit nichts abweichendes vereinbart, erfolgt die Lieferung stets ab Werk (EXW / ex works) 13055 Berlin und auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche Anweisung und Rechnung des Auftraggebers vorgenommen.

7.2. Firma behält sich das Recht vor, das Liefergebiet auf bestimmte Länder einzuschränken.

7.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Auftraggeber über.

7.4. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Auftraggeber im Verzug der Annahme befindet. § 8. Eigentumsvorbehalt.

8.1. Firma behält sich das Eigentum an der bestellten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen vor.

8.2. Der Auftraggeber ist berechtigt, die bestellte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Auftraggeber tritt hierzu bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an Firma ab, die ihm aus der Weiterveräußerung dieser Ware gegen einen Dritten erwachsen. Firma nimmt die Abtretung hiermit an. Nach der Abtretung ist der Auftraggeber zur Einziehung der Forderung gegen den Dritten berechtigt. Firma behält sich jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug oder Vermögensverfall gerät.

8.3. Wird die Kaufsache mit anderen, Firma nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Firma das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.

Erfolgt Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller Firma anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so erworbene Allein- oder Miteigentum für Firma.

§ 9. Haftung

9.1. Soweit nicht vertraglich etwas Anderes geregelt ist, haftet Firma nicht für Schäden, die dem Auftraggeber im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Leistungen entstanden sind, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von Firma oder von deren Mitarbeiter vorliegt.

9.2. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenem Gewinn oder Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für den Fall, dass die Haftung von Firma durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer und Gesellschafter von Firma.

9.3. Für bestellte Kleidungsstücke, die auf Grund ungenauer Größenangaben des Abnehmers nicht die geeignete Passform haben, übernimmt die Firma keine Haftung.

9.4. Wenn aus Termingründen keine Prototypen-oder Musterfertigung erfolgen kann, übernimmt die Firma keine Haftung für Ausfall und Aussehen der Ware; dies gilt auch dann, wenn auf Wunsch des Kunden keine Musterteilanfertigung gewünscht wird.

9.5. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

§ 10. Muster, Schutz der künstlerischen Arbeiten

10.1. Sämtliche Rechte an Zeichnungen, Mustern und Berechnungen, die dem Auftraggeber von Firma zur Verfügung gestellt wurden, stehen Firma zu und müssen nach Bestellungserledigung unaufgefordert an Firma zurückgegeben werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Firma behält sich das Recht vor, im Auftrag von Kunden erstellte Artikel zu Werbezwecken oder als Muster zu verwenden und abzubilden. Firma behält sich weiter das Recht vor, auf den angebrachten Produktetiketten und Einnähern auf der Rückseite der von uns gelieferten Waren oder an geeigneter Stelle mit dem Firmennamen von Firma zu versehen.

10.2. Die von Firma entwickelten Ideen, Konzepte, Texte, Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Die Weiterverwendung sowie entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte, ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung, ist nicht zulässig. Für jeden Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Auftragswertes, mindestens jedoch € 1.000,- (eintausend) an Firma zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche behält sich Firma hiermit ausdrücklich vor.

10.3. Muster (Mustercoupons, Musterstücke, Farbmuster etc.) werden von uns nur zu Bemusterungszwecken geliefert. Wir weisen darauf hin, dass die Muster in der Regel als Geschmacksmuster hinterlegt wurden und außerdem wettbewerbsrechtlichen Schutz genießen. Der Käufer darf die Muster zur Prüfung unseres Angebotes innerhalb seines Geschäftsbereiches verwenden. Er ist ferner befugt, die Muster seinen Kunden und Interessenten vorzulegen sowie für Submissionszwecke zu überlassen. Dabei hat er seine Kunden darauf hinzuweisen, dass übergebene Muster- und Konfektionsteilewettbewerbsrechtlichen Schutz genießen und in der Regel als Geschmacksmuster hinterlegt sind und dass sie vom Empfänger nur zur Prüfung des Angebotes im eigenen Geschäftsbereich verwendet werden dürfen.

10.4. Die Muster, die wir unseren Kunden liefern, gehören jeweils zu (Stoff-) Kollektionen für eine bestimmte Saison, in der sie im Handel erscheinen. Die jeweilige Saison und Verfügbarkeit der Materialien/Designs kann jederzeit bei uns erfragt werden. Es ist dem Käufer untersagt, bis zum Ablauf der nachfolgenden Saison, die der vorgenannten aktuellen Saison entspricht, Textile Erzeugnisse herzustellen, herstellen zu lassen und/oder zu vertreiben, deren Dessins denjenigen der von uns gelieferten Muster entsprechen (z.B.: Erscheinen der Kollektion im Handel Herbst/Winter, Ablauf des Verbots mit Saisonende Herbst/Winter des darauffolgenden Jahres). Wir behalten uns vor, auch nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Ansprüche, insbesondere aus Geschmacksmusterrecht, wegen der Herstellung und/oder des Vertriebs von Kopien geltend zu machen.

10.5. Ein als Gewebe umgesetztes Design/Zeichnung muss je nach Motiv für die Realisierung im Druck in Größe und Proportion modifiziert werden. Eine 1 zu 1 Umsetzung ist technisch nicht immer möglich.

§ 11. Warenumtausch auf Kulanz

11.1. Bei der Lieferung mangelfreier Ware hat der Kunde keinen Rechtsanspruch auf Umtausch der Ware.

11.2. Unbeschadet Ziff. 11.1. behalten wir uns das Recht vor, im Einzelfall und ohne Begründung einer Rechtspflicht mangelfreie Ware im Rahmen eines Warenumtausches auf Kulanz zurückzunehmen. Falls und soweit wir dem Warenumtausch auf Kulanz zustimmen, müssen in jedem Fall folgende Bedingungen erfüllt sein:

- Die Ware, dessen Umtausch auf Kulanz wir zugestimmt haben, ist auf Kosten und Gefahr des Kunden an uns innerhalb der vereinbarten Frist zurückzusenden,

- die an uns zurückgesandte Ware, dessen Umtausch auf Kulanz wir zugestimmt haben, muss dem ursprünglichen Zustand im Zeitpunkt des Versandes durch uns an den Kunden entsprechen, d. h. sie darf insbesondere weder verarbeitet (veredelt), beschädigt oder in sonstiger Weise verändert worden sein, und

- die Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt abzüglich einer Bearbeitungsgebühr, deren Höhe regelmäßig 25 % des Warennettowertes der umgetauschten Ware entspricht.

11.3. Vom Kunden angeforderte Warenmuster sind vom Warenumtausch auf Kulanz stets ausgeschlossen.

§ 12. Urheberrechte an Druckdesigns, Haftungsfreistellung

12.1. Übermittelt der Kunde ein eigenes Motiv oder nimmt sonstigen Einfluss auf das Produkt (Textpersonalisierung), versichert der Kunde gegenüber Firma, dass Text und Motiv frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Urheber-, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen gehen in diesem Fall voll zu Lasten des Kunden. Auch versichert der Kunde, dass er durch die Individualisierung des Produkts keine sonstigen Rechte Dritter verletzt.

12.2. Der Kunde wird Firma von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde erstattet Firma alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden.

§ 13. Datenschutz

Zum Datenschutz beachten Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.

§ 14. Schlussbestimmungen

14.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Frankfurt/Oder.

14.2. Diese vorstehenden Verkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Firma und dem Auftraggeber unterstehen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt.

14.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst Nahe kommt.

15. Gerichtsstand – Erfüllungsort – Rechtswahl

15.1. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen ist Berlin, soweit dies rechtlich zulässig ist.

15.2. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand am Wohnsitzgericht von Firma. Firma ist in diesem Fall auch berechtigt, den Kunden nach Wahl von Firma an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Kunde über keinen allgemeinen Gerichtsstand im Land Deutschland verfügt, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung unbekannt ist.

15.3. Der Vertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unterliegt ausschließlich dem Recht des Landes Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern der Kunde Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, bleiben zwingende Bestimmungen dieses Staates unberührt.

15.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.

Smokingvermietung | Anzugvermietung (Mietkleidung)

Vertragspartner

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Mieter und

design-concept + Berlin Smoking
Landsberger Allee 201, 13055 Berlin

Kontakt: Telefon 0177 202 4762

Vertretung: design-concept + Berlin Smoking, Dipl. Des. Thomas Otto

Steuernummer: 065/254/04763, Ust-ID: DE120917567

nachfolgend Firma genannt, der Vertrag zustande.

1. Lieferungen durch Firma erfolgen ausschließlich ab dem Geschäftssitz Berlin. Die Versandkosten trägt der Mieter. Risikoübergang für Verlust, Beschädigung oder zufälligen Untergang zu liefernder Ware erfolgt unabhängig von der Lieferform bei Übergabe an das jeweilige Transportunternehmen, bzw. an den Mieter. Lieferfristen und -termine gelten als unverbindlich vereinbart. Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig.

2. Firma erhebt je Artikel eine Kaution. Diese wird nach Rückgabe des Artikels zurückgezahlt, sofern sich aus diesen AGB keine andere Verwendung ergibt. Eine Verrechnung ist prinzipiell möglich, z. B. bei verspäteter Rückgabe oder Beschädigung.

3. Mit Unterzeichnung des Lieferscheines durch den Mieter wird weder die Vollständigkeit, noch der Zustand festgestellt. Abweichungen von der Anzahl der Artikel sowie Mängel müssen vom Mieter innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Übergabe reklamiert werden. Der Mieter verpflichtet sich, die Artikel vollständig zurückzusenden/abzugeben bzw. bereit zu stellen. Eine Überschreitung dieser Frist ist mit Mehrkosten verbunden, die dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt werden.

4. Fehlende, geänderte oder nicht reparable Kleidungsstücke werden berechnet. Schäden, welche Firma aufgrund verspäteter Rückgabe entstehen, hat der Mieter in voller Höhe zu ersetzen, hierin sind der entgangene Gewinn, eventuelle Schadensersatzansprüche des Nachmieters, sowie ein Handlingszuschlag in Höhe von 15% zu berücksichtigen. Dem Mieter obliegt es, einen geringeren Schaden nachzuweisen, bzw. Firma hat die Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

5. Die Rückgabe/Rücksendung der Ware hat in dem Zustand zu erfolgen, in dem sie empfangen worden ist. Die Reinigung der Mietware übernimmt Firma. Zusatzkosten berechnen wir nur bei starker Verschmutzung bzw. Geruch oder notwendigen Reparaturen. Die Auszahlung der Kaution bzw. die Ausstellung einer Rückgabequittung bei Rückgabe vor Ort erfolgt vorbehaltlich einer späteren genauen Kontrolle, sollte sich dabei ein (verdeckter) Mangel zeigen, verrechnen wir rückwirkend mit der Kaution. Für ungebraucht zurückgegebene Mietkleidungstücke hat der Mieter keinen Anspruch auf Gutschrift.

6. Bestreben von Firma ist es, dass die vermieteten Textilien und Accessoires in einwandfreiem und beschriebenem Zustand sind. Ist dies nicht der Fall, so ist Firma Gelegenheit zu geben, den Mangel zu prüfen und gegebenenfalls zu beheben oder einen gleichartigen Artikel zur Verfügung zu stellen. Handelsübliche oder technisch bedingte geringe und wertmäßig unerhebliche Abweichungen von Sortiment, Qualität, Farbe, Maßgenauigkeit, Gewicht, Ausrüstung oder Design können nicht beanstandet werden. Etwaige Beanstandungen einer Lieferung heben die Abnahme- und Zahlungspflicht des Mieters grundsätzlich nicht auf. Die Haftung von Firma beschränkt sich auf den Mietzins. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Eine Haftung von Firma für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgegenstand ergeben könnten, wird ausgeschlossen.

7. Die vermieteten Sachen stehen im Eigentum von Firma , eine Kennzeichnung durch Firma ist möglich.

8. Tritt der Mieter (nur gewerblicher Kunde) von seinem erteilten Auftrag zurück beziehungsweise liegt

eine vollständige oder teilweise Stornierung vor, erhebt Firma folgende Stornierungsgebühren:

bis 14 Tage vor Mietbeginn des Auftrages: 60 %

ab 13 Tagen vor Mietbeginn des Auftrages: 80 %

ab 48 Stunden vor Mietbeginn des Auftrages: 100%.

Dem Mieter obliegt es einen geringeren Schaden nachzuweisen, bzw. Firma hat die Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen. Die Voll- oder Teilstornierung einer Vereinbarung mit Firma durch den Mieter hat schriftlich zu erfolgen. Zur Feststellung des Stornierungszeitpunkts gilt das Empfangsdatum der Stornierung bei Firma . In anderen Fällen gilt die Stornierung als zugegangen, wenn sie zwischen den Parteien unstreitig ist. Eine Stornierung im Fall einer spezifischen Anfertigung und Konfektionierung der bestellten Warenlieferung für den Mieter wird mit 100% des Auftragswertes berechnet.

Die Rückzahlung der im vorab bezahlten Mietgebühr an private Kunden ist in begründeten Ausnahmefällen nur bis 48 Stunden vor Mietbeginn möglich, dabei erhält der Kunde aus Kulanz einen Gutschein in Höhe von 50% des Mietpreises, welcher bei seinem nächsten Mietvorgang angerechnet werden kann. Weitergehende Rückzahlungen sind ausgeschlossen.

9. Gerät der Mieter in einen Zahlungsverzug, kann Firma die Leistungserbringung einstellen und die Mietkleidung sofort zurückverlangen, ohne den Vertrag zu beenden. Wenn die rückständigen Beträge vom Mieter beglichen sind, wird die Mietkleidung dem Mieter Firma erneut gemäß der AGB zur Verfügung gestellt. Bei Lieferstopp wird eine Pauschale von Firma in Höhe von 30,00 €/Werktag erhoben. Dem Mieter obliegt es, einen geringeren Schaden nachzuweisen bzw. Firma hat die Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

10. Behandelt der Mieter die Mietkleidung trotz Abmahnung nicht sach- und ordnungsgemäß, gilt jeder weitere Fall als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch Firma . Der Mieter hat in keinem Fall Zurückhaltungsrechte an der Mietkleidung.

11. online-Bestellung/Versendung der Mietartikel: Der Mieter stimmt der Ausführung der Dienstleistung ausdrücklich zu. Der Mieter bestätigt seine Kenntnis darüber, dass sein Widerrufsrecht erlischt, sobald Firma die Dienstleistung vollständig erbracht hat, d.h. die Ware versendet wurde (§ 312 g (2) 9 BGB).

12. Bei nicht genehmigter Überschreitung der Mietzeit kann Firma die gesamte Kaution einbehalten werden, um evtl. bereits abgeschlossene Folgegeschäfte abzuwicklen (Ersatzbeschaffung).

Hinweis zum Verbraucherstreitbeilegungsverfahren:

Wir sind nicht bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Zuständig ist für uns derzeit:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

Straßburger Str. 8

77694 Kehl

www.verbraucher-schlichter.de

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ 

Jugendweihe Kongress Abiball Bewerbung Job Feier Event Trauer Messe Firmung Konfirmation Hochzeit Foto-Shooting Trauzeuge Beerdigung Presseball Empfang Party


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